Gebots­for­mu­lar

Gebots­for­mu­lar

Schrift­li­ches Gebot

Gebo­te soll­ten nicht spä­ter als 24 Stun­den vor der Ver­stei­ge­rung bei DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG ein­ge­hen. Auf den Zuschlags­preis ent­fällt unser Auf­geld nach der Staf­fel, ver­öf­fent­licht unter dem Ver­stei­ge­rungs­ter­min auf unse­rer Web­sei­te. Für Tele­fon­bie­ter: Bit­te geben Sie ein schrift­li­ches Sicher­heits­ge­bot (Min­dest­ge­bot) ab, falls Sie tele­fo­nisch nicht erreich­bar sein soll­ten. Die­ses Sicher­heits­ge­bot ist bin­dend. Wir wer­den Sie ca. 5 Minu­ten vor der Ver­stei­ge­rung anru­fen.

Gebot per Tele­fon

Für wei­te­re Gebo­te

Das schrift­li­che Gebot soll­te bis 48 Stun­den vor Ver­stei­ge­rungs­be­ginn ein­tref­fen. Spä­ter ein­tref­fen­de Gebo­te wer­den nicht berücksichtigt. Auf den Zuschlags­preis addiert sich unser Auf­geld nach Staf­fel, ver­öf­fent­licht unter dem betref­fen­den Ver­stei­ge­rungs­ter­min auf unse­rer Web­sei­te. Das Gebot ist von Ihnen per­sön­lich abzu­ge­ben und muss von uns bestä­tigt wer­den. Die Sicher­heits­leis­tung von 1 EUR zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung auf­grund Geld­wä­sche­ge­setz GwG ist bis 48 Std. vor­Ver­stei­ge­rung vom per­sön­li­chen Kon­to des Bie­ters an uns zu überweisen (Kon­to­da­ten erhal­ten Sie nach For­mu­lar­ab­ga­be, unse­re Gebots­be­stä­ti­gung vor­aus­ge­setzt).

 
Wir behal­ten uns eine Bonitätsprüfung vor Akzep­tanz des Gebots vor. Auf­grund des Geld­wä­sche­ge­set­zes GwG wer­den bei Zuschlag nur Über­wei­sun­gen vom Kon­to des Bie­ters akzep­tiert. Die Amts­spra­che für alle Vor­gän­ge der Ver­stei­ge­rung ist Deutsch. Ich, der Bie­ter, ver­si­che­re, dass ich ohne Deutsch­kennt­nis­se auf dem Level C1 einen öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Dol­met­scher hin­zu­zie­he. Ich akzep­tie­re die All­ge­mei­nen Ver­stei­ge­rungs­be­din­gun­gen der DEUT­SCHE PFAND-VER­WER­TUNG (www.deutsche-pfandverwertung.de).

Bit­te mit der Com­pu­ter-Maus oder — beim IPad/Tablet — mit der Hand signie­ren