Wie kann ich die Versteigerung verhindern?
Durch Zahlung der Forderung und der bis dahin aufgelaufenen Kosten. Dazu zählen auch die Kosten, die dem Auftraggeber aus dem Versteigerungsverfahren entstehen.
Darf ich mich an der Versteigerung beteiligen?
Ja. Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Versteigerung (Pfandrechtsverwertung) immer öffentlich zu erfolgen hat. Eine öffentliche Versteigerung muss einem größeren, nicht individuell abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein. Jedermann, auch der Schuldner, hat das Recht teilzunehmen.
Wo finden die Versteigerungen statt?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Pfandrechtsverwertungen an dem Ort stattfinden müssen, wo das Pfand anfällt. Ausnahme ist, wenn an einem anderen Ort ein höherer Erlös zu erwarten wäre.
Es ist mir peinlich zur Versteigerung zu kommen?
Sie können sich durch Dritte vertreten lassen oder ein schriftliches Gebot abgeben. Dazu müssen Sie aber eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe Ihres Gebotes bei uns hinterlegen. Wenn Sie keinen Zuschlag erhalten, bekommen Sie die Kaution umgehend zurücküberwiesen.
Wird mein Ruf geschädigt?
Wir sind zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet und von unserer Seite aus wird Ihr Name nicht erwähnt.
Was soll ich zur Versteigerung mitbringen?
Wir bitten Sie, 30 Minuten vor Auktionsbeginn zu kommen, um sich zu registrieren und eine Bieterkarte in Empfang zu nehmen. Wir bitten Sie, sich mit einen gültigen Ausweis oder Reisepass auszuweisen und die Zahlung sicherzustellen (s. auch: “Wie kann ich an der Versteigerung teilnehmen?”).
Wie kann ich an der Versteigerung teilnehmen?
Vor der Teilnahme müssen Sie sich unter Vorlage Ihres Passes oder Personalausweises registrieren lassen. Dann erhalten Sie Ihre Bieterkarte mit der Sie dann mitbieten können. Um Missbrauch zu vermeiden, wird in der Regel die Hinterlegung einer Kaution verlangt. Dieser Betrag wird sofort nach Beendigung der Versteigerung zurückerstattet. Um sicherzustellen, dass sich nur ernsthafte Bieter an der Versteigerung beteiliegen, ist eine Kaution mitunter erforderlich. Die Erhebung und Höhe der Kaution wird in den jeweiliegen Versteigerungsbedingungen angekündigt.
Kann ich ohne persönliche Teilnahme mitbieten?
Ja, entweder Sie übersenden uns ein schriftliches Abwesenheitsgebot oder Sie bieten am Telefon mit. Alternativ bieten wir in vielen Fällen die Möglichkeit, durch Webcast an der Versteigerung teilnehmen.
Was ist ein Abwesenheitsgebot?
Durch Abgabe eines Abwesenheitsgebots ermöglichen Sie es unseren Mitarbeitern, in Ihrem Auftrag zu bieten. Der Versteigerungssvertreter bietet für Sie nur bis zu dem Höchstbetrag, den Sie abgegeben haben. Sie haben drei Möglichkeiten, um ein Abwesenheitsgebot abzugeben:
1. durch Fax
2. Per Telefon
3. Online.
Um Online teilzunehmen, müssen Sie sich registrieren lassen und ein Benutzerkonto erstellen. Wenn Sie als Höchstbietender den Zuschlag erhalten, senden wir Ihnen eine Rechnung per E‑Mail. Die Rechnung enthält alle Informationen bezüglich der Zahlung, ggfs. Demontage des Versteigerungsguts sowie weitere Details.
Welche Sicherheiten gibt es bei Ansprüchen von Seiten Dritter?
Alle in einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände sind laut § 935 BGB Abs 2 immer gutgläubig erworben.
Kann ich die zur Versteigerung angeboten Objekt zuvor besichtigen?
Eine mindestens zweistündige Besichtigungzeit ist vor jeder Versteigerung gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Besichtigungszeiten werden auf den Versteigerungsankündigungen mitgeteilt.
Gibt es bei Pfandrechtsversteigerungen einen Mindestpreis?
Pfandrechtsverwertungen werden nach dem Surrogatsprinzip durchgeführt. Es wird der Sachwert in Geldwert gewandelt. Es wird hierbei der für diesen Tag und Ort mögliche Marktpreis festgestellt. Deshalb gibt es keinen Mindestzuschlagspreis. Das Pfand darf nicht verschleudert werden. Es muss zu angemessenen Kosten der Höchstbietende ermittelt werden.
Was ist das Aufgeld?
Das Aufgeld ist eine Gebühr, die der Bieter zuzüglich zum Zuschlagspreis zahlt. Das Aufgeld sollte bei der Gebotsabgabe immer mit einkalkuliert werden. In der Versteigerungsankündigung zur jeweiliegen Versteigerung ist die Höhe angegeben.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Bei einer öffentlichen Pfandrechtsverwertung erfolgt die Bezahlung immer in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
Habe ich Gewährleistungsansprüche?
Wenn nicht anders vereinbart, sind auf Objekte, die in einer öffentlichen Versteigerung erworben werden, Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Fragen, die sich nicht durch Besichtigung oder Katalogbeschreibung klären lassen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Wann muss ich das ersteigerte Objekt abholen
Mit Zuschlag geht das Objekt in Ihr Eigentum über. In Pfandrechtsangelegenheit ist eine schnellstmögliche Übernahmne und Abtransport, in der Regel oft sofort, erforderlich.
Werden die von mir in Pfand genommenen Sachen verschleudert?
Bei einer öffentlichen Versteigerung wird nach einem geregelten Verfahren der für diesen Ort und Zeitpunkt mögliche Marktpreis ermittelt. Abgesehen davon kann der Schuldner mitbieten.
Welche Rechte habe ich als Schuldner?
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir auf unsere Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt. Wir sind dazu verpflichtet, die Rechte aller Beteiligten, dass bedeutet auch die der Schuldner, zu wahren. Näheres finden Sie unter Schuldnerrechte.
Kann ich Gegenstände nach Geltendmachung des Pfandrechts noch mitnehmen?
Nein. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Mietschuldner einen Teil oder alle Pfandobjekte aus dem Mietobjekt bei bestehendem Pfandrecht entfernen, der Vermieter/Gläubiger zuvor das Pfandrecht geltend gemacht hat, dann machen Sie sich als Mietschuldner nach § 289 StGB strafbar. Sie riskieren, dass womöglich Strafanzeige gegen Sie erstattet wird.