§ 885 a ZPO Berliner Räumung
Pfandrechte Vermieter / Verpächter § 562 Vermieterpfandrecht § 592 Verpächterpfandrecht § 885 a ZPO Berliner Räumung gemäß § 885 a ZPO Berliner Räumung Mit der Novellierung des Mietrechts wurde mit § 885 a ZPO das in der Praxis bewährte Modell der “Berliner Räumung” in das Gesetz aufgenommen. Trotz jahrelanger Widerstände fand unsere Rechtsauffassung schließlich ihre gesetzliche Grundlage. […]
§ 592 Verpächterpfandrecht
Pfandrechte Vermieter / Verpächter § 562 Vermieterpfandrecht § 592 Verpächterpfandrecht § 885 a ZPO Berliner Räumung gemäß § 592 Verpächterpfandrecht Pachtschuldner räumt nicht? Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immobilien wegen Zahlungsunfähigkeit, Todesfall oder Insolvenz des Mieters blockiert sind? Fragen Sie sich als gewerblicher Vermieter warum im Insolvenzfall ein Großteil Ihrer Mietforderungen […]
§ 562 Vermieterpfandrecht
Pfandrechte Vermieter / Verpächter § 562 Vermieterpfandrecht § 592 Verpächterpfandrecht § 885 a ZPO Berliner Räumung gemäß § 562 Vermieterpfandrecht Mietschuldner räumt nicht? Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immobilien wegen Zahlungsunfähigkeit, Todesfall oder Insolvenz des Mieters blockiert sind? Fragen Sie sich als gewerblicher Vermieter, warum im Insolvenzfall ein Großteil Ihrer Mietforderungen […]
Pfandrechte Vermieter / Verpächter
Pfandrechte Vermieter / Verpächter § 562 Vermieterpfandrecht § 592 Verpächterpfandrecht § 885 a ZPO Berliner Räumung Pfandrechte des Vermieters und Verpächters Richtig angewandt ermöglicht die Nutzung der entsprechenden gesetzlichen Pfandrechte eine einfache, kostengünstige und rechtssichere Lösung für die Immobilienwirtschaft: 1. bei Todesfall des Mieters2. bei leistungsgestörten Mietverträgen3. bei der kurzfristigen Beräumung von blockierten Mietobjekten4. bei der Forderungsrealisierung.