Anwen­dungs­bei­spie­le einer Pfand­ver­wer­tung

Das deut­sche Pfand­recht hilft Ihnen schnell und unkom­pli­ziert bei Miet­schuld­nern, säu­mi­gen oder zah­lungs­un­wil­li­gen Auf­trag­ge­bern oder in allen Fäl­len, bei denen Sie Ihr Eigen­tum oder Ihre For­de­run­gen durch einen Pfand schüt­zen und schnell zu barem Geld machen wol­len.

Im Fol­gen­den fin­den Sie Bei­spie­le, in wel­chen Fäl­len das deut­sche Pfand­recht erfolg­reich anwend­bar ist.
Set­zen Sie den Räu­mungs­schuld­ner gemäß § 383 BGB in Annah­me­ver­zug. Die Frist beträgt bei gewerb­li­chen Schuld­nern eine Woche. Der öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer wan­delt im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung den Wert der Maschi­nen in Geld­wert. Wenn Sie die Maschi­nen erwer­ben, gehen die­se in Ihr  Eigen­tum über und Sie kön­nen sofort ent­sor­gen las­sen.
Ihre Vor­tei­le:    Kei­ne wei­te­ren Kos­ten für die Ein­la­ge­rung    Direk­te Ver­stei­ge­rung und Umwand­lung in Geld­wert Schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Abwick­lung