gemäß § 562 Vermieterpfandrecht
Mietschuldner räumt nicht?
Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immobilien wegen Zahlungsunfähigkeit, Todesfall oder Insolvenz des Mieters blockiert sind? Fragen Sie sich als gewerblicher Vermieter, warum im Insolvenzfall ein Großteil Ihrer Mietforderungen durch das teure Verfahren aufgebraucht wird?
Wir ermöglichen einfache Lösungen für die Immobilienwirtschaft
rechtssicher und kostengünstig
aufgrund des § 562 BGB, bei Mietschuldnern, im Insolvenzfall und bei Todesfall von Mietern.
Seit vielen Jahren führen wir öffentliche Vermieterpfandrechtsversteigerungen nach dem sogenannten “Berliner Modell” durch. Wir bewirken eine rechtssichere Alternative zur teuren Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher und von diesem beauftragten Spediteur.
Mit der Novellierung des Mietrechts wurde durch den § 885 a ZPO das praxisbewährte Modell der “Berliner Räumung” in das Gesetz aufgenommen. Trotz jahrelanger Widerstände fand unsere Rechtsauffassung nun ihre gesetzliche Grundlage.
Ihre Vorteile
- Wir ermöglichen die zeitnahe und erhebliche kostengünstigere Beräumung als die üblicherweise durch Gerichtsvollzieher beauftragte Spedition
- Auf Wunsch führen wir die Versteigerung im Mietobjekt durch
- Unsere Honorierung erfolgt fast ausschließlich über das Aufgeld, das wir vom Käufer erhalten. So vermeiden Sie die Gebühren des Gerichtsvollziehers.
- Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist auch im Insolvenzfall noch nicht alles verloren. Wir wissen, wie wir gegenüber dem Insolvenzverwalter ein für Sie optimales Verwertungsergebniss erreichen.