§ 562 Ver­mie­ter­pfand­recht

gemäß § 562 Ver­mie­ter­pfand­recht

Miet­schuld­ner räumt nicht?

Sind Sie mit Ihrer Geduld am Ende, weil Ihre Immo­bi­li­en wegen Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Todes­fall oder Insol­venz des Mie­ters blo­ckiert sind? Fra­gen Sie sich als gewerb­li­cher Ver­mie­ter, war­um im Insol­venz­fall ein Groß­teil Ihrer Miet­for­de­run­gen durch das teu­re Ver­fah­ren auf­ge­braucht wird?

Wir ermög­li­chen ein­fa­che Lösun­gen für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft
rechts­si­cher und kos­ten­güns­tig

auf­grund des § 562 BGB, bei Miet­schuld­nern, im Insol­venz­fall und bei Todes­fall von Mie­tern.

Seit vie­len Jah­ren füh­ren wir öffent­li­che Ver­mie­ter­pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen nach dem soge­nann­ten “Ber­li­ner Modell” durch. Wir bewir­ken eine rechts­si­che­re Alter­na­ti­ve zur teu­ren Zwangs­räu­mung durch Gerichts­voll­zie­her und von die­sem beauf­trag­ten Spe­di­teur.

Mit der Novel­lie­rung des Miet­rechts wur­de durch den § 885 a ZPO das pra­xis­be­währ­te Modell der “Ber­li­ner Räu­mung” in das Gesetz auf­ge­nom­men. Trotz jah­re­lan­ger Wider­stän­de fand unse­re Rechts­auf­fas­sung nun ihre gesetz­li­che Grund­la­ge.

Ihre Vor­tei­le

  1. Wir ermög­li­chen die zeit­na­he und erheb­li­che kos­ten­güns­ti­ge­re Beräu­mung als die übli­cher­wei­se durch Gerichts­voll­zie­her beauf­trag­te Spe­di­ti­on
  2. Auf Wunsch füh­ren wir die Ver­stei­ge­rung im Miet­ob­jekt durch
  3. Unse­re Hono­rie­rung erfolgt fast aus­schließ­lich über das Auf­geld, das wir vom Käu­fer erhal­ten. So ver­mei­den Sie die Gebüh­ren des Gerichts­voll­zie­hers.
  4. Bei gewerb­li­chen Miet­ver­hält­nis­sen ist auch im Insol­venz­fall noch nicht alles ver­lo­ren. Wir wis­sen, wie wir gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter ein für Sie opti­ma­les Ver­wer­tungs­er­geb­niss errei­chen.